Betreff : Bürgerentscheid zum Jugendkulturzentrum HAK
Bereits vor etwas mehr als einem Jahr habe ich mich an Sie in einem offenen Brief gewandt, mit der Bitte, zurück an den Verhandlungstisch mit den Jugendlichen des selbstverwalteten Jugendkulturzentrums HAK zu kehren , um diesen, aus unserer Sicht wichtigen Ort für jugendliche Kulturschaffende in Bad Segeberg, zu erhalten.
Leider sind Sie der Bitte nicht nach gekommen, sondern überlassen es mittlerweile, dem von der Stadt beauftragtem Anwalt, die Jugendlichen aus dem Gebäude zu klagen.
Inzwischen hat die Mütterinitiative gemeinsam mit weiteren Unterstützern und Jugendlichen des Jugendzentrums, im Laufe des Jahres mehr als 1800 Unterschriften in Bad Segeberg gesammelt, um ein Bürgerbegehren einzuleiten.
Die Kommunalvertretung hat diesem Begehren mittlerweile zugestimmt und so werden die Segeberger Wahlberechtigten ab dem 16. Lebensjahr, demnächst aufgerufen sein, ihr Votum für oder auch gegen die Weiterführung eines selbstverwalteten Jugendkulturzentrums in einem Wahlverwahren abzugeben.
Da am 6. Mai 2012, Landtagswahlen stattfinden werden, wäre es sinnvoll, jedenfalls unter finanziellen Aspekten, diese beiden Wahlen an einem Tag abzuhalten.
Nun wurde jedoch bekannt, dass Sie die Stadtvertretung auffordern wollen, einem gesonderten Termin für das Bürgerbegehren, nämlich, dem 25. März 2012 zu zu stimmen.
Da von Seiten der Stadt immer wieder betont wird, dass es an Geld in der Stadtkasse mangelt, frage ich mich, weshalb eine Stadtvertretung diesem gesonderten Wahlverfahren zustimmen sollte, bedeutet es doch in erster Linie einen enormen finanziellen Mehraufwand.
Bitte erklären Sie, weshalb für Jugendkultur in Bad Segeberg die Mittel fehlen, gleichzeitig aber innerhalb von 6 Wochen, 2 Wahlverfahren, die man zusammen legen könnte, mit erheblichem finanziellen Mehraufwand, separat voneinander stattfinden sollen.
Angela Marxen,
Unterstützerin zum Erhalt des selbstverwalteten Jugendkulturzentrum HAK
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